Ihr Steuerwissen an einem Ort
Von den klassischen Abzugsposten der privaten Einkommensteuer über weitergehende Gestaltungsmodelle bis zu steuerfreien Mitarbeiter-Benefits für Ihren Betrieb – wählen Sie unten, welche Übersicht Sie interessiert.
Stand: September 2026
Diese Gestaltungen entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie zu Ihrer Situation passen, vertraglich sauber umgesetzt und tatsächlich „gelebt“ werden. Entscheidend ist bei fast allen Modellen der Fremdvergleich – würden Sie das Gleiche auch mit einer fremden Person vereinbaren? Rein steuerlich motivierte Konstruktionen ohne wirtschaftlichen Hintergrund riskieren die Nichtanerkennung nach § 42 AO. Lassen Sie jedes Modell vor der Umsetzung von uns individuell durchrechnen.
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Beruf & Arbeit
11 Punkte
Werbungskosten für Arbeitnehmer. Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € pauschal ab – alles, was darüber hinausgeht, spart zusätzlich Steuern.
Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale) NEU 2026
0,38 € je Entfernungskilometer
Ab 2026 gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke – egal ob Auto, Rad, Bus oder zu Fuß.
Homeoffice-Pauschale
6 € pro Tag, max. 1.260 € im Jahr
Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten – auch ohne eigenes Arbeitszimmer (Arbeitsecke am Küchentisch genügt).
Häusliches Arbeitszimmer
tatsächliche Kosten oder 1.260 € pauschal
Nur wenn das Zimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist (z. B. reiner Homeoffice-Job). Anteilig absetzbar: Miete, Nebenkosten, Strom, Renovierung.
Arbeitsmittel
voll absetzbar (beruflicher Anteil)
Computer, Laptop, Handy, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachbücher, Software, Werkzeug. Geräte bis 952 € brutto sowie Computer & Software sofort im Kaufjahr.
Arbeitskleidung
Kauf, Reinigung, Reparatur
Nur typische Berufskleidung (Schutzkleidung, Uniform, Kittel, Sicherheitsschuhe) – nicht der normale Anzug fürs Büro.
Dienstreisen & Auswärtstätigkeit
0,30 €/km + Verpflegungspauschalen
Fahrtkosten, Übernachtung, Parkgebühren – soweit der Arbeitgeber nichts erstattet. Verpflegung: 14 € ab 8 Std. Abwesenheit, 28 € für volle Kalendertage.
Doppelte Haushaltsführung
Zweitwohnung bis 1.000 €/Monat
Wer beruflich eine Zweitwohnung am Arbeitsort braucht und seinen Lebensmittelpunkt behält: Miete, Einrichtung, wöchentliche Heimfahrt (0,38 €/km), in den ersten 3 Monaten Verpflegung.
Beruflicher Umzug
Umzugskosten + Pauschale
Bei Jobwechsel, Versetzung oder wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt: Umzugsunternehmen, Transporter, Maklerkosten für die Mietwohnung, doppelte Miete, dazu eine Pauschale für sonstige Auslagen.
Gewerkschafts- & Berufsverbandsbeiträge NEU 2026
Gewerkschaft: zusätzlich zur Pauschale
Gewerkschaftsbeiträge wirken ab 2026 immer – auch wenn Sie sonst unter 1.230 € bleiben. Beiträge zu Berufsverbänden und Kammern bleiben normale Werbungskosten.
Bewerbungskosten
auch bei Absagen
Bewerbungsfotos, Mappen, Porto, Fahrten und Übernachtung zum Vorstellungsgespräch, Kosten für Jobportale.
Kleinere Posten, die sich summieren
oft vergessen
- Kontoführungsgebühren: 16 € pauschal
- Telefon/Internet: 20 % der Kosten, max. 20 € im Monat
- Arbeitsrechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil)
- Anwalt/Gericht bei Arbeitsrechtsstreit
- Steuerberatung für den beruflichen Teil der Erklärung
Aus- & Weiterbildung
3 Punkte
Lernen lohnt sich doppelt – je nach Art der Ausbildung als Sonderausgaben oder als Werbungskosten.
Fortbildung im Beruf
Werbungskosten, unbegrenzt
Lehrgänge, Seminare, Meister- und Fachwirtkurse, Sprachkurse mit Berufsbezug – inkl. Fahrtkosten, Fachliteratur, Prüfungsgebühren.
Zweitausbildung / Master
Werbungskosten + Verlustvortrag
Nach einer ersten Ausbildung oder dem Bachelor: Studiengebühren, Semesterbeiträge, Laptop, Miete am Studienort. Ohne Einkommen entsteht ein Verlust, der spätere Steuern mindert.
Wichtig: Dafür eine Steuererklärung abgeben – auch rückwirkend für bis zu 7 Jahre möglich.
Erstausbildung / Erststudium
Sonderausgaben bis 6.000 €
Kosten der ersten Ausbildung bzw. des Bachelors ohne vorherige Ausbildung. Wirkt nur, wenn im selben Jahr Einkommen vorhanden ist.
Vorsorge & Versicherungen
4 Punkte
Sonderausgaben. Beiträge zur Alters- und Krankenvorsorge sind oft der größte Posten – bei Arbeitnehmern wird ein Teil schon über die Lohnsteuer berücksichtigt.
Altersvorsorge
bis 30.826 € (Paare 61.652 €)
Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-/Basisrente, berufsständische Versorgungswerke – zu 100 % abziehbar.
Kranken- & Pflegeversicherung
Basisschutz voll absetzbar
Gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung (Basisleistungen), auch Beiträge für Kinder. Selbst getragene Arztkosten wegen Beitragsrückerstattung mindern allerdings nicht.
Weitere Versicherungen
bis 1.900 € / Selbständige 2.800 €
Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Arbeitslosenversicherung. Der Rahmen ist durch die Krankenversicherung häufig schon ausgeschöpft – eintragen lohnt sich trotzdem.
Riester-Rente
bis 2.100 € inkl. Zulagen
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Anlage AV nicht vergessen.
Familie & Kinder
6 Punkte
Von der Krippe bis zum Studium – der Staat beteiligt sich an vielen Kosten rund um Ihre Kinder.
Kinderbetreuung (Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter)
80 % der Kosten, max. 4.800 € je Kind
Für Kinder bis 14 Jahre (bei Behinderung länger): Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort, Babysitter, Ferienbetreuung. Nicht absetzbar: Verpflegung, Nachhilfe, Sport- und Musikunterricht.
Nur mit Rechnung und Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Schulgeld
30 %, max. 5.000 € je Kind
Für staatlich anerkannte Privatschulen oder Ersatzschulen im In- und EU-Ausland, auch Internate (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung).
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
4.260 € + 240 € je weiteres Kind
Für Alleinstehende mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird – ohne weitere erwachsene Person in der Wohnung.
Ausbildungsfreibetrag
1.200 € pro Jahr
Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, die auswärts wohnen und für die Sie Kindergeld erhalten.
Kinderfreibetrag
9.756 € je Kind (Eltern zusammen)
Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (259 €/Monat) oder Freibetrag günstiger ist. Dafür je Kind die Anlage Kind abgeben.
Versicherungen der Kinder
bei den Eltern absetzbar
Tragen Sie die Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes (z. B. Studierende, Azubis), können Sie die Beiträge in Ihrer Erklärung ansetzen.
Haushalt & Wohnen
5 Punkte
Steuerermäßigungen – sie werden direkt von der Steuer abgezogen. Gilt für Mieter und Eigentümer, in der selbst genutzten Wohnung (auch Ferien- oder Zweitwohnung in der EU).
Handwerkerleistungen
20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerersparnis
Renovierung, Reparaturen, Wartung: Maler, Elektriker, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dachdecker, Fliesenleger, Reparatur von Waschmaschine oder Geschirrspüler im Haushalt. Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material.
Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil + Überweisung erforderlich. Nicht bei Neubau oder staatlich geförderten Maßnahmen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
20 %, max. 4.000 € Steuerersparnis
Reinigungskraft (über Firma), Fensterputzer, Gartenpflege, Winterdienst, Umzugsunternehmen (privat), Haustierbetreuung zu Hause, Pflege- und Betreuungsdienste im Haushalt.
Nebenkostenabrechnung (auch für Mieter)
anteilig nach Abrechnung
Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Wartung von Aufzug und Heizung, Schornsteinfeger. Der Vermieter bzw. Verwalter weist die Anteile in der Abrechnung (oder einer Bescheinigung) aus.
Minijob im Privathaushalt
20 %, max. 510 € Steuerersparnis
Haushaltshilfe, die über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist.
Energetische Sanierung (Eigenheim)
20 % der Kosten, max. 40.000 € über 3 Jahre
Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist: Dämmung, neue Fenster, Heizungstausch, Lüftungsanlage, und auch der Einbau einer Ladestation (Wallbox) für Elektrofahrzeuge. Ausführung durch Fachbetrieb mit Bescheinigung. Alternativ zu staatlichen Förderprogrammen (keine Doppelförderung).
Spenden & Kirche
3 Punkte
Wer Gutes tut, wird steuerlich belohnt.
Spenden an gemeinnützige Organisationen
bis 20 % Ihrer Einkünfte
Hilfsorganisationen, Kirchen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Tierschutz. Bis 300 € je Spende genügt der Kontoauszug, darüber die Zuwendungsbestätigung. Auch Sachspenden und Mitgliedsbeiträge (z. B. Förderverein) zählen – nicht aber Beiträge zu Sport- oder Freizeitvereinen.
Spenden an politische Parteien NEU 2026
50 % Steuerermäßigung, max. 1.650 € (Paare 3.300 €)
Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bis 3.300 € (Paare 6.600 €) werden zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen; weitere 3.300 € (Paare 6.600 €) zählen als Sonderausgaben.
Kirchensteuer
voll als Sonderausgabe
Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer (inkl. Nachzahlungen, abzüglich Erstattungen) mindert Ihr Einkommen. Kirchgeld ebenso.
Gesundheit, Pflege & Behinderung
6 Punkte
Außergewöhnliche Belastungen. Krankheitskosten wirken erst oberhalb einer „zumutbaren Belastung“ (je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ca. 1–7 % der Einkünfte). Pauschbeträge gelten dagegen immer.
Krankheitskosten
über der zumutbaren Belastung
Alles, was die Kasse nicht zahlt: Zuzahlungen, Praxisgebühren, Zahnersatz, Brille und Kontaktlinsen, Hörgeräte, Physiotherapie, Medikamente auf Rezept, Fahrten zum Arzt, Kur mit ärztlicher Verordnung.
Pflege- & Heimkosten
tatsächliche Kosten
Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Betreuung wegen Pflegebedürftigkeit – abzüglich Pflegekassenleistungen und Haushaltsersparnis. Auch für Eltern, wenn Sie die Kosten tragen.
Behinderten-Pauschbetrag
384 € bis 2.840 € (7.400 € bei Merkzeichen H, Bl, TBl)
Ab einem Grad der Behinderung von 20 – ohne Einzelnachweis. Überträgt sich auch auf Eltern, wenn das Kind ihn nicht nutzt. Zusätzlich: Fahrtkostenpauschale 900 € bzw. 4.500 € (Merkzeichen aG, Bl, TBl, H).
Pflege-Pauschbetrag
600 € / 1.100 € / 1.800 €
Wenn Sie einen Angehörigen unentgeltlich in seiner oder Ihrer Wohnung pflegen: Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4/5 oder Merkzeichen H: 1.800 €.
Beerdigungskosten
soweit der Nachlass nicht reicht
Bestatter, Grabstätte, Grabstein, Trauerfeier (ohne Bewirtung) – wenn Sie als Angehöriger zahlen müssen und das Erbe bzw. Versicherungsleistungen die Kosten nicht decken.
Schäden durch Katastrophen
Wiederbeschaffung existenzieller Dinge
Hausrat und Kleidung nach Hochwasser, Brand oder Unwetter – sofern keine Versicherung möglich war oder zahlt.
Unterhalt & Angehörige
2 Punkte
Wer andere finanziell unterstützt, kann das oft steuerlich nutzen.
Unterhalt an bedürftige Angehörige
bis 12.348 € + deren Kranken-/Pflegeversicherung
Für Eltern, volljährige Kinder ohne Kindergeld, Lebenspartner mit gekürzten Sozialleistungen. Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € mindern den Betrag.
Nur per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person – Bargeld wird nicht anerkannt.
Unterhalt an Ex-Partner (Realsplitting)
bis 13.805 € + Basis-Kranken-/Pflegeversicherung
Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten als Sonderausgabe – mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U), der ihn dann versteuert.
Wenn Sie vermieten
2 Punkte
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Laufende Kosten der Mietwohnung
voll absetzbar
- Schuldzinsen für das Darlehen (nicht die Tilgung)
- Abschreibung des Gebäudes: 2 % pro Jahr, Neubau ab 2023: 3 %
- Reparaturen und Instandhaltung
- Grundsteuer, Versicherungen, Verwalterkosten, nicht umlegbare Nebenkosten
- Fahrten zum Objekt, Inserate, Anwalt, Steuerberatung
Achtung nach dem Kauf
15-%-Grenze in den ersten 3 Jahren
Renovierungen in den ersten drei Jahren nach Erwerb über 15 % des Gebäudekaufpreises (netto) gelten als Anschaffungskosten und sind dann nur über die Abschreibung absetzbar. Größere Maßnahmen deshalb vorher mit uns planen.
Steuerfreie Einnahmen & Freibeträge
4 Punkte
Kein „Absetzen“ im engeren Sinn – aber gut zu wissen, weil diese Einnahmen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben.
Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale NEU 2026
3.300 € bzw. 960 € im Jahr
Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Chorleiter, Betreuer (3.300 €) oder sonstiges Ehrenamt, z. B. Vereinsvorstand, Kassenwart (960 €) für gemeinnützige Einrichtungen.
Aktivrente NEU 2026
bis 2.000 € Monatslohn steuerfrei
Für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nicht für Selbständige, Beamte und Minijobs.
Sparer-Pauschbetrag
1.000 € / Paare 2.000 €
Zinsen, Dividenden und Fondserträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei – Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen. Wer einen niedrigen Steuersatz hat, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Erklärung zurückholen.
Photovoltaik auf dem Eigenheim
bis 30 kWp je Einheit steuerfrei
Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit (insgesamt max. 100 kWp pro Person) sind einkommensteuerfrei; der Kauf ist in der Regel umsatzsteuerfrei (0 %).
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Ehegatten- & Familienmodelle
4 Modelle
Ehe und Familie eröffnen steuerliche Gestaltungsspielräume – vorausgesetzt, die Vereinbarungen sind so gestaltet, wie sie auch unter fremden Dritten üblich wären.
Ehegattenvorschaltmodell (z. B. Pkw-Nutzung)
Vermietung an den eigenen Betrieb
Der nicht unternehmerisch tätige Ehepartner kauft ein Wirtschaftsgut (klassisch: den Firmenwagen) und vermietet es an den Betrieb des anderen. Der Betrieb zieht die Miete als Betriebsausgabe ab, der vermietende Ehepartner kann im Gegenzug den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung geltend machen und versteuert die Mieteinnahmen – oft zu einem niedrigeren Grenzsteuersatz.
Nur wirksam bei fremdüblicher Miete, echtem Mietvertrag und tatsächlichem Vollzug (eigenes Konto, eigene Rechnung) – sonst erkennt das Finanzamt die Gestaltung nicht an.
Güterstandsschaukel
Vermögensverschiebung ohne Schenkungsteuer
Ehepaare wechseln von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und zurück. Der dabei entstehende Zugewinnausgleich ist – anders als eine Schenkung – schenkungsteuerfrei und ermöglicht so eine Vermögensverschiebung zwischen den Partnern in unbegrenzter Höhe.
Notarielle Beurkundung erforderlich; die Gestaltung sollte wirtschaftlich nachvollziehbar sein und nicht ausschließlich der Steuerersparnis dienen.
Ehegatten-Arbeitsverhältnis
Gehalt als Betriebsausgabe
Der mitarbeitende Ehepartner wird im eigenen Betrieb angestellt. Das Gehalt mindert als Betriebsausgabe den Gewinn, beim Ehepartner fällt es ggf. in eine niedrigere Progressionsstufe.
Vertrag, Gehaltshöhe und tatsächliche Tätigkeit müssen dem entsprechen, was auch ein fremder Arbeitnehmer erhalten würde – und tatsächlich gelebt werden.
Familiendarlehen
Verzinstes Darlehen statt Schenkung
Statt eine Schenkung auszusprechen, gewähren Angehörige sich gegenseitig ein marktüblich verzinstes Darlehen. Die Zinsen sind beim Empfänger ggf. günstiger zu versteuern (Abgeltungsteuer 25 %) als beim Geber, der sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen kann.
Schriftlicher Vertrag mit marktüblichen Konditionen (Zins, Tilgung, Sicherheiten) zwingend – sonst Gefahr der steuerlichen Nichtanerkennung.
Vermögensnachfolge & Schenkung
4 Modelle
Wer Vermögen frühzeitig und planvoll überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen und die Erbschaftsteuer der nächsten Generation spürbar senken.
Schenkung zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)
Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzbar
Die persönlichen Freibeträge der Schenkung-/Erbschaftsteuer (Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €) stehen alle zehn Jahre erneut zur Verfügung. Wer frühzeitig in Etappen überträgt, kann so ein Vielfaches steuerfrei weitergeben.
Übertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Vermögen übertragen, Erträge behalten
Immobilien oder Kapitalvermögen werden an die nächste Generation übertragen, der Übergeber behält sich aber den Nießbrauch vor – also das Recht auf die laufenden Erträge (Miete, Dividende). Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung.
Der Nießbrauchswert richtet sich nach Alter und statistischer Lebenserwartung des Übergebers – im Einzelfall zu berechnen.
Kettenschenkung
Mehrere Freibeträge parallel ausschöpfen
Vermögen wird über mehrere Generationen oder Angehörige weitergereicht (z. B. Großeltern → Kinder → Enkel), um mehrere Freibeträge gleichzeitig zu nutzen, statt nur den direkten (oft niedrigeren) Freibetrag zwischen den eigentlichen Beteiligten.
Die Weiterleitung darf nicht vertraglich erzwungen sein (kein „Muss“ zur Weitergabe) – sonst wertet das Finanzamt es als direkte Schenkung an den Enkel um.
Übertragung gegen Versorgungsleistungen
Betrieb/Immobilie gegen lebenslange Rente
Ein Betrieb oder eine Immobilie wird an die nächste Generation übergeben, im Gegenzug zahlt der Übernehmer eine lebenslange Versorgungsrente an den Übergeber. Die Rente ist beim Übernehmer als Sonderausgabe abziehbar, beim Übergeber steuerpflichtig – oft mit niedrigerem Steuersatz.
Immobilien
3 Modelle
Bei Vermietung an Angehörige oder beim richtigen Timing eines Verkaufs lässt sich steuerlich einiges gestalten.
Verbilligte Vermietung an Angehörige
Volle Werbungskosten trotz Rabatt
Wird eine Wohnung an Kinder oder Eltern vermietet, bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten, solange mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden – trotz spürbarem Preisnachlass für den Angehörigen.
Unter 66 % wird die Vermietung anteilig in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufgeteilt – Werbungskosten dann nur noch quotal abziehbar.
Spekulationsfrist beim Immobilienverkauf
Steuerfrei nach 10 Jahren Haltedauer
Wird eine vermietete Immobilie erst nach Ablauf von 10 Jahren seit dem Kauf verkauft, bleibt der Wertzuwachs komplett einkommensteuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Wer kurz vor Fristablauf verkauft, sollte den genauen notariellen Übergabetermin prüfen lassen – wenige Tage können über die Steuerfreiheit entscheiden.
Denkmal-AfA & Sanierungsgebiet
Erhöhte Abschreibung bis zu 9 %/Jahr
Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden oder Immobilien in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten können über 8–12 Jahre mit erhöhten Sätzen abgeschrieben werden – deutlich schneller als die reguläre 2-%-AfA.
Bescheinigung der zuständigen Denkmalschutz- bzw. Sanierungsbehörde ist zwingende Voraussetzung – vor Baubeginn mit uns und der Behörde abstimmen.
Unternehmer & Gesellschafter
6 Modelle
Für Selbstständige, Freiberufler und Gesellschafter gibt es eine Reihe von Stellschrauben, mit denen sich die Gesamtsteuerbelastung aktiv steuern lässt.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Bis zu 50 % geplanter Anschaffungskosten vorab
Betriebe können für geplante Investitionen bereits vor der Anschaffung bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten gewinnmindernd abziehen – bei einem Gewinn bis 200.000 €.
Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
Ermäßigter Satz auf nicht entnommene Gewinne
Personengesellschaften und Einzelunternehmer können nicht entnommene Gewinne mit einem ermäßigten Satz von rund 28,25 % statt dem persönlichen Spitzensteuersatz besteuern lassen – sinnvoll bei hoher Eigenkapitalbildung.
Bei späterer Entnahme fällt eine Nachversteuerung von 25 % an – die Begünstigung lohnt sich vor allem bei langfristiger Kapitalbindung.
Betriebsaufspaltung
Trennung von Besitz- und Betriebsunternehmen
Immobilien oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen werden in ein separates Besitzunternehmen ausgegliedert und an die eigentliche Betriebsgesellschaft vermietet – das schafft Haftungsabschirmung und Gestaltungsspielraum bei der Gewinnverteilung.
Eine Betriebsaufspaltung hat weitreichende steuerliche Folgen (gewerbliche Prägung der Besitzgesellschaft) – vorab genau durchrechnen.
Holding-Struktur
Steueroptimierte Ausschüttungen
Wird eine Kapitalgesellschaft zwischen den Gesellschafter und die operative GmbH geschaltet, greift bei Ausschüttungen und Veräußerungsgewinnen zwischen den Kapitalgesellschaften das Schachtelprivileg: 95 % bleiben steuerfrei.
Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Darlehen statt Eigenkapital
Statt Eigenkapital einzubringen, gewährt der Gesellschafter seiner GmbH ein verzinstes Darlehen. Die Zinsen mindern als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH. Beim Gesellschafter selbst greift wegen § 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG jedoch nicht die 25%ige Abgeltungsteuer, sondern die Zinsen unterliegen der normalen tariflichen Einkommensteuer (persönlicher Steuersatz) – maßgeblich ist hier eine Beteiligung von mindestens 10 % an der GmbH.
Marktübliche Verzinsung und schriftlicher Vertrag erforderlich; bei Gesellschafterdarlehen sind zudem gesellschaftsrechtliche Besonderheiten (Nachrangigkeit in der Krise) zu beachten.
Tipp: Vergibt stattdessen ein naher Angehöriger (z. B. Ehepartner, Kinder) ohne eigene Beteiligung an der GmbH das Darlehen, kann für dessen Zinseinnahmen unter Umständen doch die günstigere 25%ige Abgeltungsteuer zur Anwendung kommen – im Einzelfall sollte dies steuerlich geprüft werden.
Betriebliche Altersversorgung für den Gesellschafter-Geschäftsführer
U-Kasse, Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Statt einer eigenen Pensionsrückstellung stehen der GmbH mehrere Durchführungswege offen, um für ihren Gesellschafter-Geschäftsführer eine betriebliche Altersversorgung aufzubauen:
- Unterstützungskasse (U-Kasse): Ein rechtlich selbstständiger externer Versorgungsträger übernimmt die Zusage; die GmbH stiftet das Kapital. Keine Obergrenze für die Beiträge, daher ideal für hohe Sparleistungen, und belastet die Bilanz der GmbH nicht mit eigenen Rückstellungen. Voraussetzung: Das Unternehmen besteht seit mindestens 5 Jahren.
- Direktversicherung: Die GmbH schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Geschäftsführers ab. Beiträge sind bis zu den gesetzlichen Höchstsätzen steuer- und sozialabgabenfrei (§ 3 Nr. 63 EStG), flexibel in der Verwaltung und ohne eigene Pensionsrückstellung in der Bilanz – allerdings mit jährlichen Deckelungsgrenzen.
- Pensionskasse: Ein rechtlich selbstständiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zahlt später eine lebenslange Rente; die GmbH zahlt laufend Beiträge ein. Hohe Sicherheit durch das Versicherungsaufsichtsrecht, ähnlich der Direktversicherung, jedoch kollektiv organisiert.
- Pensionsfonds: Eine regulierte Versorgungseinrichtung, die – anders als die Pensionskasse – chancen- und anlageorientierter investieren darf (z. B. höherer Aktienanteil), verbunden mit den steuerlichen Vorteilen der bAV.
Wichtige Stolperfalle: Das Finanzamt prüft Versorgungszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer streng nach dem Fremdvergleichsgrundsatz. Halten Höhe, Ernsthaftigkeit und Zeitpunkt der Vereinbarung einem Drittvergleich nicht stand, droht die Einstufung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) mit steuerlichen Nachteilen.
Kapitalanlage & Vorsorge
3 Modelle
Auch beim Aufbau und der Verwaltung von privatem Kapitalvermögen lässt sich die Steuerlast strukturell senken.
Vermögensverwaltende GmbH
Körperschaftsteuersatz statt Spitzensteuersatz
Größere Kapitalanlagen werden in eine eigene GmbH eingebracht. Erträge unterliegen dann „nur“ der Körperschaft- und Gewerbesteuer (rund 15–30 % je nach Hebesatz) statt dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 % zzgl. Soli.
Lohnt sich erst ab einer bestimmten Vermögensgröße – Gründungs- und laufende Kosten der GmbH gegenrechnen.
Verlustverrechnung gezielt steuern
Verluste im richtigen Jahr realisieren
Durch die gezielte Realisierung von Kursverlusten lassen sich steuerpflichtige Gewinne desselben oder eines Folgejahres verrechnen und die Steuerlast so verschieben oder senken.
Bei Aktienverlusten gilt eine Verrechnungsbeschränkung (nur mit Aktiengewinnen) – die konkrete Reihenfolge vorab mit uns abstimmen.
Rürup-/Basisrente zur Einkünfteverlagerung
Hohe Einzahlung in guten Jahren
In einkommensstarken Jahren werden hohe Beiträge in eine Rürup-Rente eingezahlt und zu 100 % als Sonderausgabe abgezogen. Die Besteuerung der Rente erfolgt erst im Ruhestand, meist bei deutlich niedrigerem Steuersatz.
Weitere Gestaltungen
2 Modelle
Kleinere, aber oft wirksame Stellschrauben, die sich leicht in die laufende Planung einbauen lassen.
Steuerklassenwahl bei Ehegatten
Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
Die Wahl der Lohnsteuerklassen-Kombination beeinflusst den monatlichen Nettolohn – die Jahressteuerlast bleibt zwar gleich, doch mit dem Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) lässt sich eine hohe Steuernachzahlung von vornherein vermeiden.
Verlagerung von Sonderausgaben & außergewöhnlichen Belastungen
Ausgaben ins günstigere Jahr legen
Größere Ausgaben (z. B. Zahnbehandlung, Spende, Handwerkerrechnung) lassen sich durch den Zeitpunkt der Zahlung gezielt in das Jahr mit der höheren Steuerbelastung verschieben, um die steuerliche Wirkung zu maximieren.
Die meisten dieser Vergünstigungen sind nur steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Umwandlung von vorhandenem Gehalt reicht in der Regel nicht aus (§ 8 Abs. 4 EStG). Wir prüfen für Sie, welche Kombination aus Benefits sich für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeitenden am meisten lohnt.
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Mobilität & Fahrtkosten
4 Punkte
Vom Jobticket bis zum Dienstfahrrad – bei der Mobilität gibt es die meisten und großzügigsten Steuerbefreiungen.
Jobticket & Deutschlandticket
§ 3 Nr. 15 EStG
Arbeitgeber können ein Jobticket oder das Deutschlandticket voll übernehmen oder bezuschussen – komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
Der Zuschuss mindert die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers in seiner privaten Steuererklärung. Bei Gehaltsumwandlung nur pauschal mit 25 % versteuerbar (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG), nicht steuerfrei.
Dienstfahrrad-Überlassung
§ 3 Nr. 37 EStG
Überlässt der Betrieb ein (E-)Fahrrad zusätzlich zum Gehalt auch zur privaten Nutzung, bleibt der geldwerte Vorteil komplett steuerfrei. Bei Gehaltsumwandlung (Leasingrad-Modell) wird nur 0,25 % des geviertelten Bruttolistenpreises pro Monat versteuert.
Gilt für Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h; schnellere S-Pedelecs zählen steuerlich als Kfz.
Fahrtkostenzuschuss (pauschal)
§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG
Zuschüsse zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können bis zur Höhe der Entfernungspauschale pauschal mit 15 % versteuert werden – sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer.
Laden von Elektrofahrzeugen
§ 3 Nr. 46 EStG
Kostenloser oder verbilligter Ladestrom für Elektro- und Hybridfahrzeuge im Betrieb sowie die zeitweise Überlassung einer Ladevorrichtung sind für den Arbeitnehmer vollständig steuerfrei – ohne Höchstbetrag.
Sachbezüge, Gutscheine & Geschenke
4 Punkte
Kleine, regelmäßige oder anlassbezogene Sachzuwendungen sind ein einfacher Weg zu mehr Netto vom Brutto.
Sachbezugsfreigrenze (z. B. Gutscheinkarte)
50 €/Monat steuerfrei
Sachbezüge wie Gutscheinkarten, Tankgutscheine oder Waren bleiben bis 50 € im Monat komplett steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig.
Reine Geldleistungen zählen seit 2020 nicht mehr als Sachbezug – nur „echte" Waren- oder Gutscheinlösungen mit Bezug zu konkreten Waren/Dienstleistungen erfüllen die Voraussetzung.
Aufmerksamkeiten bei besonderem Anlass
bis 60 € je Anlass, steuerfrei
Sachgeschenke zu persönlichen Ereignissen (Geburtstag, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Firmenjubiläum) bleiben bis zu einem Wert von 60 € brutto je Anlass steuer- und beitragsfrei – zusätzlich zur monatlichen Sachbezugsfreigrenze.
Es muss sich um eine Sachzuwendung handeln – Bargeld oder Überweisungen sind ausgeschlossen.
Geschenke & Sachzuwendungen pauschal versteuern
§ 37b EStG
Übersteigen Sachzuwendungen die steuerfreien Grenzen, kann der Arbeitgeber die Versteuerung mit pauschal 30 % zzgl. Soli/Kirchensteuer übernehmen – der Mitarbeiter bleibt dann vollständig unbelastet.
Essenszuschuss / Essensmarken
SvEV, § 8 Abs. 2 EStG
Übernimmt der Arbeitgeber Mahlzeiten (Kantine, Essensmarken, digitale Essensgutscheine), wird nicht der volle Wert versteuert, sondern nur der niedrige amtliche Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung.
Gesundheit & Familie
3 Punkte
Der Gesetzgeber fördert gezielt betriebliche Gesundheitsleistungen und alles rund um die Familie Ihrer Mitarbeitenden.
Betriebliche Gesundheitsförderung
§ 3 Nr. 34 EStG
Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Rückenkurse, Stressbewältigung, Ernährungsberatung, zertifizierte Präventionskurse) bleiben bis 600 € pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und beitragsfrei.
Reine Fitnessstudio-Mitgliedsbeiträge zählen nur, wenn zertifizierte Präventionskurse enthalten sind – ein allgemeiner Fitnessstudio-Zuschuss allein reicht nicht.
Kindergartenzuschuss
§ 3 Nr. 33 EStG
Zuschüsse zur Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten, Kitas oder bei Tagesmüttern sind der Höhe nach unbegrenzt steuer- und beitragsfrei – solange sie zusätzlich zum Gehalt gezahlt und direkt an die Betreuungseinrichtung nachgewiesen werden.
Muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen; Nachweis über die Betreuungskosten (Rechnung/Bescheid der Einrichtung) erforderlich.
Erholungsbeihilfe
§ 40 Abs. 2 Nr. 3 EStG
Zuschüsse zur Erholung (z. B. für den Urlaub) können pauschal mit 25 % versteuert werden – bis 156 € je Arbeitnehmer, 104 € für den Ehe-/Lebenspartner und 52 € je Kind, jeweils pro Jahr. Gerade für Familien mit mehreren Kindern summiert sich das spürbar.
Die Erholungsbeihilfe muss tatsächlich im zeitlichen Zusammenhang mit einer Erholungsmaßnahme (z. B. Urlaub) stehen – eine reine Erklärung des Mitarbeiters genügt in der Praxis meist.
Digitales & Homeoffice
2 Punkte
Für die technische Ausstattung im Homeoffice gibt es klare steuerliche Erleichterungen.
Internetpauschale NEU 2026
§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG
Ein Zuschuss zu den privaten Internetkosten kann der Arbeitgeber bis 50 € im Monat pauschal mit 25 % versteuern – für den Arbeitnehmer komplett steuer- und beitragsfrei.
Diensthandy & Diensttablet zur privaten Nutzung
§ 3 Nr. 45 EStG
Überlässt der Arbeitgeber betriebliche Geräte (Handy, Tablet, Laptop) auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil komplett steuerfrei – unabhängig vom Umfang der Privatnutzung. Voraussetzung: Das Gerät bleibt im Eigentum des Arbeitgebers.
Vorsorge & Vermögensbildung
3 Punkte
Ob Altersvorsorge oder Unternehmensbeteiligung – hier fördert der Gesetzgeber den langfristigen Vermögensaufbau Ihrer Mitarbeitenden.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
§ 3 Nr. 63 EStG
Beiträge des Arbeitgebers in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei, bis 4 % davon zusätzlich sozialversicherungsfrei.
Arbeitgeberzuschuss zur bAV (Direktversicherung) NEU 2026
§ 1a Abs. 1a BetrAVG
Wandelt ein Mitarbeiter einen Teil seines Gehalts in Beiträge zu einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds um, muss der Arbeitgeber verpflichtend 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss dazuzahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Der Zuschuss selbst ist wie der umgewandelte Betrag im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG steuer- und beitragsfrei.
Pflicht seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für Altverträge; entfällt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2026: 8.450 €/Monat), da dort keine SV-Ersparnis entsteht. Ab 1. Juli 2026 gibt es zusätzlich einen Opt-out-Weg mit erhöhtem 20-%-Zuschuss (BRSG II).
Mitarbeiterkapitalbeteiligung / Mitarbeiteraktien
§ 3 Nr. 39 EStG
Überlässt der Arbeitgeber Anteile am eigenen Unternehmen (z. B. Aktien, GmbH-Anteile, virtuelle Beteiligungen) unentgeltlich oder verbilligt, bleibt der Vorteil bis 2.000 € pro Jahr steuer- und beitragsfrei – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Besonders relevant für Start-ups zur Mitarbeiterbindung ohne Liquiditätsabfluss.
Weiterbildung, Feiern & Sonstiges
3 Punkte
Ein paar weitere, oft übersehene Möglichkeiten runden das Angebot ab.
Berufliche Fort- und Weiterbildung
§ 3 Nr. 19 EStG
Übernimmt der Arbeitgeber Kosten für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit dienen, bleiben diese steuer- und beitragsfrei – unabhängig von einem unmittelbaren beruflichen Zusammenhang zur aktuellen Tätigkeit.
Betriebsveranstaltungen NEU 2026
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Kosten für Betriebsveranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsfeier) bleiben bis 110 € brutto je Teilnehmer und Veranstaltung steuerfrei – für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr. Der übersteigende Betrag kann pauschal mit 25 % versteuert werden.
Seit 2026 ist die 25-%-Pauschalversteuerung des übersteigenden Betrags nur noch zulässig, wenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs oder Betriebsteils offensteht – rein exklusive Führungskräftefeiern sind davon ausgenommen.
Auslagenersatz
§ 3 Nr. 50 EStG
Erstattet der Arbeitgeber Auslagen, die der Mitarbeiter für ihn verauslagt hat (z. B. Porto, Bürobedarf, Parkgebühren bei Dienstfahrten), ist das kein steuerpflichtiger Arbeitslohn, sondern reiner Auslagenersatz – unbegrenzt und ohne besondere Nachweispflicht über die Belege hinaus.
Unsicher, was bei Ihnen zählt?
Ob einfacher Abzugsposten oder komplexere Gestaltung – bringen Sie Ihre Unterlagen mit oder schreiben Sie uns kurz, was Sie beschäftigt. Wir prüfen, was sich für Sie konkret lohnt.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Sie ist nicht abschließend; für einzelne Posten gelten weitere Voraussetzungen, Höchstbeträge und Ausnahmen. Die unter „Steuersparmodelle" vorgestellten Gestaltungen sind komplexer als einfache Abzugsposten und wirken nur bei sauberer vertraglicher Umsetzung, fremdüblichen Konditionen und tatsächlichem Vollzug; andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung (§ 42 AO). Die unter „Mitarbeiter-Benefits" genannten Steuerbefreiungen und -vergünstigungen setzen in den meisten Fällen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG); für einzelne Leistungen gelten zudem weitere Voraussetzungen und Nachweispflichten. Die genannten Beträge und Freibeträge beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 (Stand: September 2026). Die Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen weder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch individuelle Steuersätze. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Haftung – sprechen Sie uns gern an.