§ Steuerwissen für Mandanten

Ihr Steuerwissen an einem Ort

Von den klassischen Abzugsposten der privaten Einkommensteuer über weitergehende Gestaltungsmodelle bis zu steuerfreien Mitarbeiter-Benefits für Ihren Betrieb – wählen Sie unten, welche Übersicht Sie interessiert.

Stand: September 2026

WerbungskostenBerufliche Ausgaben. Sie mindern Ihr Einkommen, sobald sie zusammen mehr als 1.230 € im Jahr betragen.
SonderausgabenPrivate Ausgaben, die der Staat fördert – z. B. Vorsorge, Spenden, Kinderbetreuung.
Außergewöhnliche BelastungenZwangsläufige Kosten wie Krankheit oder Pflege – meist erst oberhalb einer zumutbaren Eigenbelastung.
SteuerermäßigungWird direkt von Ihrer Steuer abgezogen – jeder Euro Ermäßigung ist ein Euro weniger Steuer.

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Beruf & Arbeit

11 Punkte

Werbungskosten für Arbeitnehmer. Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € pauschal ab – alles, was darüber hinausgeht, spart zusätzlich Steuern.

Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale) NEU 2026

0,38 € je Entfernungskilometer

Ab 2026 gibt es 38 Cent ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke – egal ob Auto, Rad, Bus oder zu Fuß.

Beispiel: 25 km Arbeitsweg an 220 Tagen: 25 × 220 × 0,38 € = 2.090 € Werbungskosten. Allein damit liegen Sie deutlich über der Pauschale.

Homeoffice-Pauschale

6 € pro Tag, max. 1.260 € im Jahr

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten – auch ohne eigenes Arbeitszimmer (Arbeitsecke am Küchentisch genügt).

Beispiel: 2 Homeoffice-Tage pro Woche, 90 Tage im Jahr: 90 × 6 € = 540 €.

Häusliches Arbeitszimmer

tatsächliche Kosten oder 1.260 € pauschal

Nur wenn das Zimmer der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist (z. B. reiner Homeoffice-Job). Anteilig absetzbar: Miete, Nebenkosten, Strom, Renovierung.

Beispiel: 12 m² von 90 m² Wohnung, Warmmiete 1.200 €/Monat: 13,3 % × 14.400 € = rund 1.920 € im Jahr.

Arbeitsmittel

voll absetzbar (beruflicher Anteil)

Computer, Laptop, Handy, Schreibtisch, Bürostuhl, Fachbücher, Software, Werkzeug. Geräte bis 952 € brutto sowie Computer & Software sofort im Kaufjahr.

Beispiel: Laptop für 1.200 €, zu 80 % beruflich genutzt: 960 € Werbungskosten – komplett im Kaufjahr.

Arbeitskleidung

Kauf, Reinigung, Reparatur

Nur typische Berufskleidung (Schutzkleidung, Uniform, Kittel, Sicherheitsschuhe) – nicht der normale Anzug fürs Büro.

Beispiel: Pflegekraft kauft Kasacks und Arbeitsschuhe für 180 € und wäscht diese zu Hause: Kauf plus anteilige Waschkosten sind absetzbar.

Dienstreisen & Auswärtstätigkeit

0,30 €/km + Verpflegungspauschalen

Fahrtkosten, Übernachtung, Parkgebühren – soweit der Arbeitgeber nichts erstattet. Verpflegung: 14 € ab 8 Std. Abwesenheit, 28 € für volle Kalendertage.

Beispiel: 10 Kundentermine mit je 11 Std. Abwesenheit und je 80 km Fahrt: 10 × 14 € + 800 km × 0,30 € = 380 €.

Doppelte Haushaltsführung

Zweitwohnung bis 1.000 €/Monat

Wer beruflich eine Zweitwohnung am Arbeitsort braucht und seinen Lebensmittelpunkt behält: Miete, Einrichtung, wöchentliche Heimfahrt (0,38 €/km), in den ersten 3 Monaten Verpflegung.

Beispiel: Wohnung in München für 750 €/Monat, Familie wohnt in Passau: 9.000 € Miete im Jahr plus Familienheimfahrten.

Beruflicher Umzug

Umzugskosten + Pauschale

Bei Jobwechsel, Versetzung oder wenn sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt: Umzugsunternehmen, Transporter, Maklerkosten für die Mietwohnung, doppelte Miete, dazu eine Pauschale für sonstige Auslagen.

Beispiel: Neuer Job, Umzug von Rosenheim nach Landshut, Umzugsfirma 2.400 €: voll absetzbar – zusätzlich die Umzugspauschale.

Gewerkschafts- & Berufsverbandsbeiträge NEU 2026

Gewerkschaft: zusätzlich zur Pauschale

Gewerkschaftsbeiträge wirken ab 2026 immer – auch wenn Sie sonst unter 1.230 € bleiben. Beiträge zu Berufsverbänden und Kammern bleiben normale Werbungskosten.

Beispiel: 25 € Gewerkschaftsbeitrag im Monat = 300 €, die zusätzlich zur Pauschale abgezogen werden.

Bewerbungskosten

auch bei Absagen

Bewerbungsfotos, Mappen, Porto, Fahrten und Übernachtung zum Vorstellungsgespräch, Kosten für Jobportale.

Beispiel: 15 Bewerbungen plus zwei Vorstellungsgespräche mit Fahrt und Hotel – alle Belege sammeln, alles zählt.

Kleinere Posten, die sich summieren

oft vergessen
  • Kontoführungsgebühren: 16 € pauschal
  • Telefon/Internet: 20 % der Kosten, max. 20 € im Monat
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung (beruflicher Anteil)
  • Anwalt/Gericht bei Arbeitsrechtsstreit
  • Steuerberatung für den beruflichen Teil der Erklärung
Beispiel: Handyvertrag 45 €/Monat: 20 % = 9 € × 12 = 108 € ohne Einzelnachweis.

Aus- & Weiterbildung

3 Punkte

Lernen lohnt sich doppelt – je nach Art der Ausbildung als Sonderausgaben oder als Werbungskosten.

Fortbildung im Beruf

Werbungskosten, unbegrenzt

Lehrgänge, Seminare, Meister- und Fachwirtkurse, Sprachkurse mit Berufsbezug – inkl. Fahrtkosten, Fachliteratur, Prüfungsgebühren.

Beispiel: Meisterkurs 6.500 € (nach Abzug Aufstiegs-BAföG-Zuschuss) plus Fahrten: voll als Werbungskosten.

Zweitausbildung / Master

Werbungskosten + Verlustvortrag

Nach einer ersten Ausbildung oder dem Bachelor: Studiengebühren, Semesterbeiträge, Laptop, Miete am Studienort. Ohne Einkommen entsteht ein Verlust, der spätere Steuern mindert.

Beispiel: Masterstudium mit 8.000 € Kosten und kaum Einkommen: Der Verlust wird vorgetragen und mindert die Steuer im ersten Berufsjahr.

Wichtig: Dafür eine Steuererklärung abgeben – auch rückwirkend für bis zu 7 Jahre möglich.

Erstausbildung / Erststudium

Sonderausgaben bis 6.000 €

Kosten der ersten Ausbildung bzw. des Bachelors ohne vorherige Ausbildung. Wirkt nur, wenn im selben Jahr Einkommen vorhanden ist.

Beispiel: Duales Studium neben Werkstudentenjob, 2.500 € Kosten für Bücher und Fahrten: bis zu dieser Höhe abziehbar.

Vorsorge & Versicherungen

4 Punkte

Sonderausgaben. Beiträge zur Alters- und Krankenvorsorge sind oft der größte Posten – bei Arbeitnehmern wird ein Teil schon über die Lohnsteuer berücksichtigt.

Altersvorsorge

bis 30.826 € (Paare 61.652 €)

Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-/Basisrente, berufsständische Versorgungswerke – zu 100 % abziehbar.

Beispiel: Selbständige zahlt 6.000 € im Jahr in eine Rürup-Rente: 6.000 € Sonderausgaben – bei 35 % Steuersatz rund 2.100 € Ersparnis.

Kranken- & Pflegeversicherung

Basisschutz voll absetzbar

Gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung (Basisleistungen), auch Beiträge für Kinder. Selbst getragene Arztkosten wegen Beitragsrückerstattung mindern allerdings nicht.

Beispiel: Privatversicherter zahlt 7.200 € Beitrag, davon 90 % Basisanteil: 6.480 € Sonderausgaben.

Weitere Versicherungen

bis 1.900 € / Selbständige 2.800 €

Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Arbeitslosenversicherung. Der Rahmen ist durch die Krankenversicherung häufig schon ausgeschöpft – eintragen lohnt sich trotzdem.

Beispiel: Privathaftpflicht 80 €, Unfallversicherung 150 €, BU 900 €: wirkt, soweit der Höchstbetrag noch frei ist.

Riester-Rente

bis 2.100 € inkl. Zulagen

Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Zulage oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Anlage AV nicht vergessen.

Beispiel: Eigenbeitrag 1.925 € + Grundzulage 175 € = 2.100 € Sonderausgaben; die zusätzliche Ersparnis über die Zulage hinaus wird erstattet.

Familie & Kinder

6 Punkte

Von der Krippe bis zum Studium – der Staat beteiligt sich an vielen Kosten rund um Ihre Kinder.

Kinderbetreuung (Kita, Kindergarten, Hort, Tagesmutter)

80 % der Kosten, max. 4.800 € je Kind

Für Kinder bis 14 Jahre (bei Behinderung länger): Kita-Gebühren, Tagesmutter, Hort, Babysitter, Ferienbetreuung. Nicht absetzbar: Verpflegung, Nachhilfe, Sport- und Musikunterricht.

Nur mit Rechnung und Überweisung – Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Beispiel: Kindergarten 300 €/Monat ohne Essensgeld = 3.600 €: davon 80 % = 2.880 € Sonderausgaben.

Schulgeld

30 %, max. 5.000 € je Kind

Für staatlich anerkannte Privatschulen oder Ersatzschulen im In- und EU-Ausland, auch Internate (ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung).

Beispiel: Montessori-Schule 350 €/Monat Schulgeld ohne Essen = 4.200 €: davon 30 % = 1.260 € Sonderausgaben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

4.260 € + 240 € je weiteres Kind

Für Alleinstehende mit mindestens einem Kind im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird – ohne weitere erwachsene Person in der Wohnung.

Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern: 4.260 € + 240 € = 4.500 € Freibetrag (Steuerklasse II).

Ausbildungsfreibetrag

1.200 € pro Jahr

Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium, die auswärts wohnen und für die Sie Kindergeld erhalten.

Beispiel: Tochter studiert in Regensburg und wohnt dort in einer WG: 1.200 € Freibetrag für die Eltern.

Kinderfreibetrag

9.756 € je Kind (Eltern zusammen)

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld (259 €/Monat) oder Freibetrag günstiger ist. Dafür je Kind die Anlage Kind abgeben.

Beispiel: Bei höherem Einkommen spart der Freibetrag mehr als das Kindergeld – die Differenz wird automatisch erstattet.

Versicherungen der Kinder

bei den Eltern absetzbar

Tragen Sie die Kranken- und Pflegeversicherung Ihres Kindes (z. B. Studierende, Azubis), können Sie die Beiträge in Ihrer Erklärung ansetzen.

Beispiel: Eltern zahlen die studentische Krankenversicherung des Sohnes mit 140 €/Monat: 1.680 € Sonderausgaben bei den Eltern.

Haushalt & Wohnen

5 Punkte

Steuerermäßigungen – sie werden direkt von der Steuer abgezogen. Gilt für Mieter und Eigentümer, in der selbst genutzten Wohnung (auch Ferien- oder Zweitwohnung in der EU).

Handwerkerleistungen

20 % der Lohnkosten, max. 1.200 € Steuerersparnis

Renovierung, Reparaturen, Wartung: Maler, Elektriker, Heizungswartung, Schornsteinfeger, Dachdecker, Fliesenleger, Reparatur von Waschmaschine oder Geschirrspüler im Haushalt. Absetzbar sind nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material.

Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil + Überweisung erforderlich. Nicht bei Neubau oder staatlich geförderten Maßnahmen.

Beispiel: Malerrechnung 3.000 €, davon 2.000 € Arbeitslohn: 20 % = 400 € weniger Steuer.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

20 %, max. 4.000 € Steuerersparnis

Reinigungskraft (über Firma), Fensterputzer, Gartenpflege, Winterdienst, Umzugsunternehmen (privat), Haustierbetreuung zu Hause, Pflege- und Betreuungsdienste im Haushalt.

Beispiel: Gärtner 800 € + Fensterreinigung 400 € = 1.200 €: 20 % = 240 € weniger Steuer.

Nebenkostenabrechnung (auch für Mieter)

anteilig nach Abrechnung

Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Wartung von Aufzug und Heizung, Schornsteinfeger. Der Vermieter bzw. Verwalter weist die Anteile in der Abrechnung (oder einer Bescheinigung) aus.

Beispiel: Laut Abrechnung entfallen 520 € auf Hausmeister und Treppenhausreinigung: 104 € weniger Steuer.

Minijob im Privathaushalt

20 %, max. 510 € Steuerersparnis

Haushaltshilfe, die über das Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist.

Beispiel: Haushaltshilfe für 300 €/Monat inkl. Abgaben = 3.600 € im Jahr: 20 % = 720 €, begrenzt auf 510 € weniger Steuer.

Energetische Sanierung (Eigenheim)

20 % der Kosten, max. 40.000 € über 3 Jahre

Für selbst genutztes Wohneigentum, das älter als 10 Jahre ist: Dämmung, neue Fenster, Heizungstausch, Lüftungsanlage, und auch der Einbau einer Ladestation (Wallbox) für Elektrofahrzeuge. Ausführung durch Fachbetrieb mit Bescheinigung. Alternativ zu staatlichen Förderprogrammen (keine Doppelförderung).

Beispiel: Neue Fenster für 25.000 €: 5.000 € weniger Steuer, verteilt auf 3 Jahre (7 % / 7 % / 6 %).
Beispiel: Einbau einer Wallbox durch einen Elektrofachbetrieb für 2.500 €: 500 € weniger Steuer, verteilt auf 3 Jahre.

Spenden & Kirche

3 Punkte

Wer Gutes tut, wird steuerlich belohnt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen

bis 20 % Ihrer Einkünfte

Hilfsorganisationen, Kirchen, gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Tierschutz. Bis 300 € je Spende genügt der Kontoauszug, darüber die Zuwendungsbestätigung. Auch Sachspenden und Mitgliedsbeiträge (z. B. Förderverein) zählen – nicht aber Beiträge zu Sport- oder Freizeitvereinen.

Beispiel: 150 € ans Rote Kreuz, 100 € an den Schul-Förderverein, 50 € an UNICEF: 300 € Sonderausgaben, Nachweis per Kontoauszug.

Spenden an politische Parteien NEU 2026

50 % Steuerermäßigung, max. 1.650 € (Paare 3.300 €)

Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bis 3.300 € (Paare 6.600 €) werden zur Hälfte direkt von der Steuer abgezogen; weitere 3.300 € (Paare 6.600 €) zählen als Sonderausgaben.

Beispiel: Mitgliedsbeitrag plus Spende an eine Partei, zusammen 600 €: 300 € weniger Steuer.

Kirchensteuer

voll als Sonderausgabe

Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer (inkl. Nachzahlungen, abzüglich Erstattungen) mindert Ihr Einkommen. Kirchgeld ebenso.

Beispiel: 650 € Kirchensteuer über den Lohn einbehalten: 650 € Sonderausgaben.

Gesundheit, Pflege & Behinderung

6 Punkte

Außergewöhnliche Belastungen. Krankheitskosten wirken erst oberhalb einer „zumutbaren Belastung“ (je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ca. 1–7 % der Einkünfte). Pauschbeträge gelten dagegen immer.

Krankheitskosten

über der zumutbaren Belastung

Alles, was die Kasse nicht zahlt: Zuzahlungen, Praxisgebühren, Zahnersatz, Brille und Kontaktlinsen, Hörgeräte, Physiotherapie, Medikamente auf Rezept, Fahrten zum Arzt, Kur mit ärztlicher Verordnung.

Beispiel: Ehepaar, ein Kind, Einkünfte 40.000 €: zumutbare Belastung ca. 1.050 €. Eigenanteil Zahnersatz + Brille 3.000 € → rund 1.950 € wirken steuermindernd.

Pflege- & Heimkosten

tatsächliche Kosten

Pflegeheim, ambulanter Pflegedienst, Betreuung wegen Pflegebedürftigkeit – abzüglich Pflegekassenleistungen und Haushaltsersparnis. Auch für Eltern, wenn Sie die Kosten tragen.

Beispiel: Sie zahlen für Ihre Mutter 900 €/Monat Eigenanteil im Pflegeheim: große Teile davon sind absetzbar.

Behinderten-Pauschbetrag

384 € bis 2.840 € (7.400 € bei Merkzeichen H, Bl, TBl)

Ab einem Grad der Behinderung von 20 – ohne Einzelnachweis. Überträgt sich auch auf Eltern, wenn das Kind ihn nicht nutzt. Zusätzlich: Fahrtkostenpauschale 900 € bzw. 4.500 € (Merkzeichen aG, Bl, TBl, H).

Beispiel: GdB 50: 1.140 € Pauschbetrag jedes Jahr, zusätzlich zu allen anderen Posten.

Pflege-Pauschbetrag

600 € / 1.100 € / 1.800 €

Wenn Sie einen Angehörigen unentgeltlich in seiner oder Ihrer Wohnung pflegen: Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4/5 oder Merkzeichen H: 1.800 €.

Beispiel: Sie versorgen Ihren Vater (Pflegegrad 3) regelmäßig zu Hause: 1.100 € Freibetrag ohne Belege.

Beerdigungskosten

soweit der Nachlass nicht reicht

Bestatter, Grabstätte, Grabstein, Trauerfeier (ohne Bewirtung) – wenn Sie als Angehöriger zahlen müssen und das Erbe bzw. Versicherungsleistungen die Kosten nicht decken.

Beispiel: Beerdigung 8.000 €, Nachlass 3.000 €: bis zu 5.000 € (abzgl. zumutbarer Belastung) absetzbar.

Schäden durch Katastrophen

Wiederbeschaffung existenzieller Dinge

Hausrat und Kleidung nach Hochwasser, Brand oder Unwetter – sofern keine Versicherung möglich war oder zahlt.

Beispiel: Überschwemmter Keller, nicht versicherbares Gebiet: neue Waschmaschine und Heizungsreparatur können berücksichtigt werden.

Unterhalt & Angehörige

2 Punkte

Wer andere finanziell unterstützt, kann das oft steuerlich nutzen.

Unterhalt an bedürftige Angehörige

bis 12.348 € + deren Kranken-/Pflegeversicherung

Für Eltern, volljährige Kinder ohne Kindergeld, Lebenspartner mit gekürzten Sozialleistungen. Eigene Einkünfte der unterstützten Person über 624 € mindern den Betrag.

Nur per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person – Bargeld wird nicht anerkannt.

Beispiel: Sie überweisen Ihrer Mutter ohne eigenes Einkommen 400 € im Monat: 4.800 € außergewöhnliche Belastung – ohne Abzug einer zumutbaren Belastung.

Unterhalt an Ex-Partner (Realsplitting)

bis 13.805 € + Basis-Kranken-/Pflegeversicherung

Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten als Sonderausgabe – mit Zustimmung des Empfängers (Anlage U), der ihn dann versteuert.

Beispiel: 900 € Unterhalt monatlich = 10.800 € Sonderausgaben. Sinnvoll, wenn Ihr Steuersatz höher ist als der des Ex-Partners – ein etwaiger Nachteil wird meist ausgeglichen.

Wenn Sie vermieten

2 Punkte

Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Laufende Kosten der Mietwohnung

voll absetzbar
  • Schuldzinsen für das Darlehen (nicht die Tilgung)
  • Abschreibung des Gebäudes: 2 % pro Jahr, Neubau ab 2023: 3 %
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Grundsteuer, Versicherungen, Verwalterkosten, nicht umlegbare Nebenkosten
  • Fahrten zum Objekt, Inserate, Anwalt, Steuerberatung
Beispiel: Zinsen 4.000 € + Abschreibung 3.000 € + Reparatur 1.500 € = 8.500 €, die Ihre Mieteinnahmen mindern.

Achtung nach dem Kauf

15-%-Grenze in den ersten 3 Jahren

Renovierungen in den ersten drei Jahren nach Erwerb über 15 % des Gebäudekaufpreises (netto) gelten als Anschaffungskosten und sind dann nur über die Abschreibung absetzbar. Größere Maßnahmen deshalb vorher mit uns planen.

Beispiel: Gebäudeanteil 200.000 € → Grenze 30.000 €. Wer 35.000 € in Jahr 1 renoviert, verliert den Sofortabzug.

Steuerfreie Einnahmen & Freibeträge

4 Punkte

Kein „Absetzen“ im engeren Sinn – aber gut zu wissen, weil diese Einnahmen ganz oder teilweise steuerfrei bleiben.

Übungsleiter- & Ehrenamtspauschale NEU 2026

3.300 € bzw. 960 € im Jahr

Nebenberufliche Tätigkeit als Trainer, Ausbilder, Chorleiter, Betreuer (3.300 €) oder sonstiges Ehrenamt, z. B. Vereinsvorstand, Kassenwart (960 €) für gemeinnützige Einrichtungen.

Beispiel: Jugendtrainerin im Fußballverein mit 250 €/Monat = 3.000 € – komplett steuer- und sozialversicherungsfrei.

Aktivrente NEU 2026

bis 2.000 € Monatslohn steuerfrei

Für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeiten. Nicht für Selbständige, Beamte und Minijobs.

Beispiel: Rentner arbeitet weiter in Teilzeit für 1.800 € im Monat: der Lohn bleibt steuerfrei.

Sparer-Pauschbetrag

1.000 € / Paare 2.000 €

Zinsen, Dividenden und Fondserträge bis zu diesem Betrag bleiben steuerfrei – Freistellungsauftrag bei der Bank erteilen. Wer einen niedrigen Steuersatz hat, kann zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Erklärung zurückholen.

Beispiel: Ehepaar mit 1.600 € Zinsen, Freistellungsauftrag über 2.000 €: keine Abgeltungsteuer.

Photovoltaik auf dem Eigenheim

bis 30 kWp je Einheit steuerfrei

Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit (insgesamt max. 100 kWp pro Person) sind einkommensteuerfrei; der Kauf ist in der Regel umsatzsteuerfrei (0 %).

Beispiel: 12-kWp-Anlage mit Einspeisevergütung: keine Einkommensteuer, keine Gewinnermittlung nötig.

Unsicher, was bei Ihnen zählt?

Ob einfacher Abzugsposten oder komplexere Gestaltung – bringen Sie Ihre Unterlagen mit oder schreiben Sie uns kurz, was Sie beschäftigt. Wir prüfen, was sich für Sie konkret lohnt.

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Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Sie ist nicht abschließend; für einzelne Posten gelten weitere Voraussetzungen, Höchstbeträge und Ausnahmen. Die unter „Steuersparmodelle" vorgestellten Gestaltungen sind komplexer als einfache Abzugsposten und wirken nur bei sauberer vertraglicher Umsetzung, fremdüblichen Konditionen und tatsächlichem Vollzug; andernfalls droht die steuerliche Nichtanerkennung (§ 42 AO). Die unter „Mitarbeiter-Benefits" genannten Steuerbefreiungen und -vergünstigungen setzen in den meisten Fällen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG); für einzelne Leistungen gelten zudem weitere Voraussetzungen und Nachweispflichten. Die genannten Beträge und Freibeträge beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 (Stand: September 2026). Die Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen weder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch individuelle Steuersätze. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Haftung – sprechen Sie uns gern an.